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Immobilienratgeber

Immobilienratgeber

Digitalvermarktung

Welche Vorteile eine virtuelle Besichtigung für die Vermarktungsparteien bietet

KURZÜBERSICHT DES ARTIKELS

  • Reale Besichtigungen sind nicht nur zeitaufwendig, sondern auch oft enttäuschend
  • Die virtuelle Besichtigung liefert vorab ähnliche Eindrücke die einer realen Besichtigung
  • Die Parteien profitieren von einem modernen und schnellen Vermarktungsansatz

Steht der Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie an, ist die persönliche Besichtigung mit Interessenten ein wesentlicher Bestandteil des Vermarktungsprozesses. Bedenkt man jedoch, dass man unter Umständen einen gemeinsamen Besichtigungstermin zwischen bis zu vier Vermarktungsparteien - dem Kunden, Eigentümer, Immobilienmakler und Bewohner - vereinbaren muss, ist die gemeinsame Terminabsprache ein nicht einfaches Unterfangen. Die virtuelle Besichtigung kann bei dieser Problematik Abhilfe schaffen.

Im Rahmen der virtuellen Besichtigung wird von der Immobilie eine 3d-Ansicht vom tatsächlichen Ist-Zustand erstellt. Der Vorteil dieser Visualisierung ist, dass sie eine tiefgründige Darstellung ermöglicht, die ein Exposé nicht bieten kann. Während die Exposébilder in der Regel nur einen beschränkten Winkel eines Raumes darstellen können, schafft die virtuelle Besichtigung eine 360grad-Perspektive, die fast einer realen Besichtigung entspricht.

Für die Vermarktungsparteien hat diese Vorgehensweise diverse Vorteile. Bereits vorab kann sich ein Miet- oder Kaufinteressent einen umfassenden Eindruck von der Immobilie machen und entscheiden, ob eine reale Besichtigung überhaupt noch lohnenswert ist. Oft wecken Exposés Erwartungen, die bei einer realen Besichtigung nicht erfüllt werden können. Das führt nicht selten zu Enttäuschungen. Im Umkehrschluss führt die virtuelle Besichtigung für den Bewohner/Eigentümer und Makler zu Zeiteinsparungen, da sich überflüssige Besichtigungen erübrigen. Aber auch für überregional ansässige Interessenten kann vorab eruiert werden, ob eine mehrstündige Anreise überhaupt lohnenswert ist. Die Darstellung von virtuellen Besichti-gungen können zudem auf mobilen Endgeräten dargestellt werden, so dass Sie zu jedem Zeitpunkt auch mit Eltern, Freunden und Verwandten geteilt werden können.

Seit 2015 nutzt auch die Harling oHG die Vorteile der virtuellen Besichtigung für seine Interessenten und Eigentümer mit großem Erfolg für alle Parteien.


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Dieser Artikel dient lediglich der Informationsbereitstellung zu diversen Themen der Immobilienwirtschaft. Der Inhalt ist weder eine Rechtsberatung über juristische und steuerliche Themen noch soll dieser als solche verstanden werden. Die Harling e.K. übernimmt keine Gewährleistung zur Aktualität und Richtigkeit des Inhaltes in diesem Artikel. Eine Haftung wird ausgeschlossen.

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